déesse de la justice

Informationstechnologierecht

Der DPO-Anwalt

Der Anwalt kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten ausüben.
Gemäß Artikel 37 der Verordnung ist die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten obligatorisch, wenn a) die Verarbeitung wird von einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung durchgeführt, mit Ausnahme von Gerichten, die in Ausübung ihrer gerichtlichen Funktion handeln; b) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Verarbeiters bestehen aus Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und / oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen in großem Umfang erfordern besorgt; oder c) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Verarbeiters bestehen in der groß angelegten Verarbeitung spezieller Kategorien von kriminellen oder sensiblen Daten. Darüber hinaus ist es immer möglich, einen Datenschutzbeauftragten für die Prophylaxe zu ernennen. Der Mehrwert eines Datenschutzrechtsanwalts Die Komplexität und die rasche Entwicklung des Bereichs des Datenschutz- und Informationstechnologierechts erfordern, dass "Compliance" immer "auf dem neuesten Stand" ist. Darüber hinaus garantiert der Ethikkodex eines Anwalts die Geheimhaltung und verbietet Interessenkonflikte.

Informationstechnologierecht

Theoretisch gibt es kein Internetrecht. In Analogie zum Fax soll ein neues Kommunikationsmittel die Rechtsbeziehungen nicht verändern. In der Praxis werfen Informationstechnologien neue Fragen auf, die in der Gesetzgebung nicht behandelt wurden. Einerseits schaffen die Kommunikationsmöglichkeiten neue Rechtsbeziehungen. Dies wird durch Blockchains veranschaulicht, die als Beweis dienen oder "intelligente Verträge" integrieren können. Andererseits testet das Web die Grenzen klassischer Rechtskonzepte. Beispielsweise unterscheidet sich das Darlehen zwischen Personen im Internet deutlich von dem im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Darlehensvertrag. Schließlich können sich für Webdesigner und Webunternehmer besonders komplexe Fragen hinsichtlich des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts stellen.

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Oberlandesgericht Naumburg: Meta-Business-Tools - Schadensersatz, Unterlassung und Feststellung wegen der unerlaubten umfassenden Datenverarbeitung
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OLG Hamburg: commercial effect - Zur Frage, wann eine englischsprachige Internetseite mit der Top-Level-Domain .com einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist (hier für eine Veranstaltungswerbung bejaht)
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BGH: Wenn Sie Verbraucher sind... - Die Widerrufsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht (abstrakt) an die Verbrauchereigenschaft und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anknüpft
BGH: PKV-Beitragsverlauf - Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags stellen nur dann personenbezogene Daten dar, wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind und diese (direkt oder indirekt) identifizieren
Bundesgerichtshof: Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung - Eine Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens nach der die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
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