Informationstechnologierecht
Der DPO-Anwalt
Der Anwalt kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten ausüben.
Gemäß Artikel 37 der Verordnung ist die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten obligatorisch, wenn
a) die Verarbeitung wird von einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung durchgeführt, mit Ausnahme von Gerichten, die in Ausübung ihrer gerichtlichen Funktion handeln;
b) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Verarbeiters bestehen aus Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und / oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen in großem Umfang erfordern besorgt; oder
c) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Verarbeiters bestehen in der groß angelegten Verarbeitung spezieller Kategorien von kriminellen oder sensiblen Daten.
Darüber hinaus ist es immer möglich, einen Datenschutzbeauftragten für die Prophylaxe zu ernennen.
Der Mehrwert eines Datenschutzrechtsanwalts
Die Komplexität und die rasche Entwicklung des Bereichs des Datenschutz- und Informationstechnologierechts erfordern, dass "Compliance" immer "auf dem neuesten Stand" ist.
Darüber hinaus garantiert der Ethikkodex eines Anwalts die Geheimhaltung und verbietet Interessenkonflikte.
Informationstechnologierecht
Theoretisch gibt es kein Internetrecht. In Analogie zum Fax soll ein neues Kommunikationsmittel die Rechtsbeziehungen nicht verändern. In der Praxis werfen Informationstechnologien neue Fragen auf, die in der Gesetzgebung nicht behandelt wurden. Einerseits schaffen die Kommunikationsmöglichkeiten neue Rechtsbeziehungen. Dies wird durch Blockchains veranschaulicht, die als Beweis dienen oder "intelligente Verträge" integrieren können. Andererseits testet das Web die Grenzen klassischer Rechtskonzepte. Beispielsweise unterscheidet sich das Darlehen zwischen Personen im Internet deutlich von dem im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Darlehensvertrag. Schließlich können sich für Webdesigner und Webunternehmer besonders komplexe Fragen hinsichtlich des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts stellen.
News
RSS feed von medien-internet-und-recht.de :OLG Köln: Erledigung des Aufhebungsverfahrens - Wird die Hauptsacheklage erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben und erklären die Parteien dies daraufhin übereinstimmend für erledigt, trifft den Gläubiger die Kostentragungslast
Bundesgerichtshof: Dienstleistungsfreiheit vs. Gesundheitsschutz - Frage zur Reichweite der Dienstleistungsfreiheit bei der Bewerbung von ärztlichen Fernbehandlungen dem EuGH vorgelegt
Bundesgerichtshof: Cannabis-Werbung & Heilmittelwerberecht - Die Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis verstößt gegen das Heilmittelwerberecht
BGH: Google-Ads - Beauftragt der Betriebsinhaber einen Dritten mit der Bewerbung seines Produktangebots und stellt diesem dafür Informationen zur Verfügung, erweitert er damit seinen Geschäftsbetrieb
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BGH: Business Class Mentoring - Zu den Voraussetzungen eines Fernunterrichtsvertrags
OLG Karlsruhe: Kostenerstattung, freiwillige Reels und Werbekennzeichnug - Zur Kennzeichnungspflicht bei freiwilligen Instagram-Posts, wenn eine Influencerin im Rahmen von Presseterminen Fahrzeuge gestellt und diverse Auslagen erstattet bekommt
BGH: Fernunterrichtsschutzgesetz - Zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 7 Abs. 1 und 12 FernUSG
BGH: Vertriebsgenie Ausbildung - Zu Frage, wann sogenannte (Business-)Coaching- oder Mentoring-Angebote dem FernUSG unterfallen (hier bejaht)
OLG Frankfurt a.M.: Abschluss eines Beherbergungsvertrags - Eine "Zimmeranfrage" via E-Mail, bei der der entsprechende Zimmerpreis nicht genannt oder zumindest im Vorfeld bekannt war, ist kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum
